Ein Mainzer Ehepaar trennte sich im Herbst 2008, das Scheidungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Um die zwei kleinen Kinder kümmerte sich das Paar abwechselnd nach festem Rhythmus, jeweils drei bis vier Tage lang. Nach ein paar Monaten beantragte die Mutter beim Familiengericht, ein anderes Umgangsmodell festzulegen.
Begründung: Die Kinder bräuchten einen festen Lebensmittelpunkt, sie seien durch den ständigen Wechsel stark belastet und zeigten Verhaltensauffälligkeiten. Dagegen bestand der Vater darauf, das Wechselmodell beizubehalten: Verlegte man den Schwerpunkt des Aufenthalts zur Mutter, wäre es für ihn nicht mehr möglich, zu den Kindern in gleicher Weise Kontakt zu halten. Das sei für die Kinder wichtig.
Das Oberlandesgericht Koblenz sprach mit allen Beteiligten, gab ein psychologisches Gutachten in Auftrag und beendete schließlich die abwechselnde Kinderbetreuung (11 UF 251/09). Die Kinder könnten den Vater künftig jeden Donnerstagnachmittag bis Freitagmorgen besuchen, alle zwei Wochen von Donnerstagnachmittag bis Montagmorgen und jeweils die halben Schulferien.
Die bisherige Umgangsregelung fortzusetzen, widerspräche dem Wohl der Kinder. Ihnen fehle ein Lebensmittelpunkt und Stabilität im Alltag. Das hohe Konfliktpotenzial zwischen den Eltern verunsichere die Kinder und schließe eine reibungslose Kommunikation über ihre Belange aus. Die Mutter wolle deshalb das Wechselmodell beenden - und gegen den Widerstand eines Elternteils könne es nicht funktionieren.
Regelmäßiger Wechsel belaste alle Beteiligten (viele Fahrten, häufiges Packen usw.) und erfordere ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft bei Eltern und Kindern. Wenn das nicht vorhanden sei, entspreche ein fester Lebensmittelpunkt dem Kindeswohl besser. Die Kinder könnten den Vater trotzdem regelmäßig und häufig sehen.