Die Eltern zweier Kinder sind seit 2020 geschieden und üben das Sorgerecht gemeinsam aus. Die Kinder wohnen bei der Mutter und haben auf eigenen Wunsch zum Vater keinen Kontakt mehr. Die Schule verlangte vorschriftsgemäß, vor der Teilnahme am Präsenzunterricht müssten sich die Kinder einem Coronatest unterziehen — und dafür ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.
Doch der Vater, entschiedener Impfgegner, erhob unter Verweis auf eine Internetseite Einwände: Ein Kinderarzt belege dort Gesundheitsgefahren durch die Teststäbchen bei Selbsttests ungeübter Kinder. Daraufhin beantragte die Mutter bei Gericht, allein über die Teilnahme der Kinder an Coronatests entscheiden zu dürfen. Zu Recht, wie das Amtsgericht Mainz entschied (34 F 126/21).
Die Mutter habe glaubwürdig geschildert, dass sie vergeblich versucht habe, sich mit dem Vater über die Tests zu einigen. Bestehe kein Konsens der Eltern in einer Angelegenheit, deren Regelung für Kinder von erheblicher Bedeutung ist, könne das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Zweifellos sei es von erheblicher Bedeutung, dass sich die Kinder an Coronatests beteiligten, solange die Teilnahme am Präsenzunterricht davon abhänge. Präsenzunterricht sei für die schulische und persönliche Entwicklung der Kinder wichtig.
Das gelte umso mehr, als die Kinder aufgrund der Corona-Pandemie schon längere Zeit nur zu Hause am Computer unterrichtet wurden. Wenn nun aufgrund gesunkener Infektionszahlen Präsenzunterricht wieder möglich sei, könne man es den Kindern nicht zumuten, weiterhin im Heimunterricht zu bleiben, während die Mitschüler wieder die Schule besuchten (wenn auch einstweilen nur im Wechselunterricht). Das wirke sich negativ auf schulische Leistungen und auf soziale Kompetenzen aus.
Die vom Kindesvater behauptete Gefahr durch anerkannte Corona-Selbsttests sei nicht ersichtlich. Gemäß einem Leitfaden der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin könne man die Tests sogar bei Kleinkindern ohne Bedenken anwenden. Das Personal in den Schulen sei zudem eigens dafür geschult worden.