Deutsche Eltern - Italienliebhaber - wollten ihrem Sohn die Vornamen Nicola Andrea geben. Der Standesbeamte lehnte es jedoch ab, ihnen die Geburtsurkunde mit diesen Namen auszustellen. Seiner Meinung nach war anhand der Vornamen nicht zu erkennen, ob es sich um einen Jungen oder um ein Mädchen handelt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt betonte, Eltern seien in der Wahl der Vornamen grundsätzlich frei - es sei denn, ein Name widerspreche dem Wohl des Kindes (20 W 411/93). Das könne einerseits der Fall sein, wenn der ausgewählte Name eines Kindes das Geschlecht nicht erkennen lasse. Andererseits könne man aber auch ausländische Namen in die Geburtsurkunde eintragen, wenn sie im Ursprungsland eindeutig einem Geschlecht zugeordnet seien.
Da es immer mehr Kinder aus gemischt-nationalen Ehen gebe, immer mehr Ausländer in Deutschland lebten und viele Deutsche bei Auslandsaufenthalten oder Reisen andere Namen kennenlernten, sei das Geschlecht eines Kindes schon jetzt oft nicht mehr am Vornamen abzulesen. Zwar würden die Namen Nicola und Andrea in Deutschland als Mädchennamen verstanden. Da sie aber im italienischen Sprachgebrauch eindeutig männliche Vornamen seien, dürfe Nicola Andrea seine Namen behalten.