Verstoß gegen Umgangsregelung: Vater storniert Ferienreise und verlangt Sanktion gegen die Mutter
Nach der Trennung hatten sich die unverheirateten Eltern bei Gericht über den Umgang mit dem Kind geeinigt, das bei der Mutter wohnt. In den Sommerferien sollte es der Vater zwei Wochen lang betreuen: mal in den ersten zwei Ferienwochen, mal in den zwei letzten vollen Ferienwochen. Bei Zuwiderhandlung könne Ordnungsgeld verhängt oder sogar Ordnungshaft angeordnet werden, stand in dem Gerichtsbeschluss. Im Sommer 2021 kam es zum Konflikt, weil sich die Urlaubspläne der Eltern widersprachen.
Dem Vater stand das Umgangsrecht von Samstag, den 31.7., um 10 Uhr bis Samstag, den 14.8., um 18 Uhr zu. In diesem Zeitraum hatte er für sich und das Kind eine Flugreise nach Fuerteventura gebucht. Der Hinflug sollte am 1.8.2021 um 6 Uhr früh in Düsseldorf starten. Die Mutter unternahm jedoch in den zwei Wochen vorher mit dem Kind eine Donau-Flusskreuzfahrt, die bis zum 1.8. dauerte. Von unterwegs schickte sie eine Nachricht und bat den Vater, das Kind später übergeben zu dürfen.
Der Vater widersprach, verwies auf den Flug und die Umgangsvereinbarung. Die Frau brachte das Kind am 31.Juli gegen 20 Uhr zum Vater. Doch der hatte inzwischen die Flugreise storniert. Bei Gericht beantragte der Mann, gegen die Mutter Ordnungsgeld festzusetzen, weil sie gegen die Umgangsregelung verstoßen habe. Wegen der verspäteten Übergabe des Kindes sei die Flugreise ins Wasser gefallen.
Wie schon das Familiengericht hielt auch das Oberlandesgericht Hamm ein Ordnungsgeld von 500 Euro für angemessen (13 WF 210/21). Die Mutter habe wegen einer Änderung im Kreuzfahrt-Reiseplan den für 30.7. gebuchten Flug von Wien nach Düsseldorf verpasst. Aber mit höherer Gewalt könne sie sich nicht entschuldigen. Die Mutter hätte dafür sorgen müssen, dass der Vater am Samstag, den 31.7., um 10 Uhr das Kind abholen konnte.
Sie müsse sich vorhalten lassen, dass aufgrund ihrer Reiseplanung von Anfang an eine Kollision mit dem Umgangsrecht des Vaters drohte. Sie habe ihre Pläne mit ihm nicht abgesprochen und eine Reise gebucht, die erst in der "Vater-Woche" enden sollte. Die Frau habe weder eventuelle Reisepläne des Vaters bedacht, noch eventuelle Änderungen bei ihrer Flusskreuzfahrt infolge der Pandemie.
Das Kreuzfahrtschiff habe in Rumänien, in Serbien und in Ungarn Zwischenhalte eingelegt. Bei all diesen "Stopps" hätte die Frau mit dem Kind vorzeitig von Bord gehen und von dort aus nach Düsseldorf zurückfliegen können. Da sie verpflichtet sei, das Kind pünktlich zu übergeben, wäre es zumutbar gewesen, einen alternativen Rückflug zu buchen statt von Wien aus zu fliegen. Wer sich eine Kreuzfahrt für über 6.000 Euro leisten könne, könne auch das finanzieren.