Italien leitete vor einigen Jahren die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang ein. Ein Haushaltsgesetz von 2004 gewährte jedem Verbraucher, der ein Gerät kaufte (oder mietete), mit dem er digital übertragene Fernsehsignale mit terrestrischer Antenne empfangen konnte, einen staatlichen Zuschuss von zunächst 150 Euro (später 70 Euro).
Satellitensender (Centro Europa 7 Srl, Sky Italia Srl) beschwerten sich darüber bei der EU-Kommission: Der Zuschuss sei eine unzulässige staatliche Beihilfe zugunsten von Bezahlfernsehen (genauer: von Kabelbetreibern und digitalen terrestrischen Sendern, die Pay-per-view-Dienste anbieten). Das verzerre den Wettbewerb, bestätigte die Kommission, weil die Vergünstigung für digitale Satellitendecoder nicht gelte. Italien solle die Beihilfe von den Empfängern zurückfordern.
Gegen diese Entscheidung der EU-Kommission rief Mediaset SpA, eine Anbieterin digitaler terrestrischer Programme, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Hilfe - allerdings ohne Erfolg (T-177/07). Die Fördermaßnahme der italienischen Regierung sei technologisch nicht neutral und verschaffe den digitalen terrestrischen Sendern einen indirekten Vorteil, stellte der EuGH fest.
Der Zuschuss bewirke eine Art Preissenkung für Digitaldecoder und beeinflusse so die Entscheidung preisbewusster Verbraucher, damit sie zur terrestrischen Digitaltechnik wechselten. Das stärke einseitig die Marktposition digitaler terrestrischer Sender zu Lasten der Satellitensender. Dadurch werde die staatliche Beihilfe unzulässig.