Fluggäste, die einen gebuchten und bezahlten Flug nicht antreten, können von der Fluggesellschaft verlangen, die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zu erstatten. Doch wie sollen Kunden diesen Anspruch geltend machen, wenn die Airline entgegen europäischem Recht in der Buchungsbestätigung nicht offenlegt, welcher Anteil des Flugpreises auf Steuern und Gebühren entfällt — so wie die irische Fluglinie Ryanair?
Eine Dienstleistungsfirma X, die darauf spezialisiert ist, die Ansprüche von Fluggästen gegen Fluggesellschaften durchzusetzen (neudeutsch: "claim-handling-company"), nahm sich dieses Problems an. Sie ließ sich die Rechte von Passagieren abtreten, die bei Ryanair gebuchte Flüge nach Frankfurt nicht wahrnehmen konnten und keine Erstattung erhielten. Firma X verklagte die Fluggesellschaft auf Auskunft, in welcher Höhe Steuern und Gebühren bei den einzelnen Buchungen angefallen waren, und forderte Zahlung des entsprechenden Betrags.
Zu Recht, entschied das Landgericht Frankfurt (2-24 O 100/19). Die Firma X benötige die Auskunft, um die Rechte der Fluggäste durchsetzen zu können. Denn das Flugunternehmen habe in den Buchungsbestätigungen rechtswidrig die Steuern und Gebühren nicht ausgewiesen. Dabei könne Ryanair über deren Höhe unschwer Auskunft geben: Welche Steuern und Gebühren an die jeweiligen Flughafengesellschaften bzw. Staaten abzuführen seien, könne die Airline problemlos aus ihren Datenbanken abrufen.
Anders als Ryanair meine, sei die Firma X auch befugt, im Namen der Kunden zu klagen. Dass die Airline in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Kunden verbiete, ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen an Dienstleister abzutreten, benachteilige die Fluggäste in unangemessener Weise.
Die AGB-Klausel sei unwirksam, denn ein schützenswertes Interesse des Unternehmens an diesem Verbot sei nicht ersichtlich. Anfragen von "claim-handling-companies" zu beantworten, sei für Airlines nicht aufwendiger, als die Anfragen von Fluggästen zu bearbeiten. Dagegen sei es für die Fluggäste von großem Interesse, sich die mühsame Auseinandersetzung mit Flugunternehmen zu ersparen und die Durchsetzung ihrer Ansprüche einem Dienstleister zu überlassen.