Der 86 Jahre alte, kinderlose Landwirt hatte drei Brüder und eine Schwester. 2013 verpachtete er seinen Hof für die Dauer von zehn Jahren einem Neffen: Hofstelle, acht Hektar Wald und 16 Hektar Grün- und Ackerland. Ein Teil des Grünlands und die Milchquote waren zu diesem Zeitpunkt an einen anderen Landwirt verpachtet, zehn Rinder und eine Milchkuh bildeten den Viehbestand. Der Senior besaß nur zwei ältere Traktoren und kleine Maschinen zur Grasernte.
Der Neffe bewirtschaftete den Hof selbständig im Nebenerwerb. Als der Onkel Ende 2014 starb, beantragte der Nebenerwerbslandwirt bei Gericht ein so genanntes "Hoffolgezeugnis" — d.h. er betrachtete sich als Alleinerben des Hofes und wollte ihn übernehmen.
Zwei Geschwister des Verstorbenen legten Einspruch ein. Die Erbfolge sei nicht gemäß der Höfeordnung zu bestimmen, meinten sie, denn der Betrieb sei nicht mehr rentabel und deshalb kein Hof im Sinne der Höfeordnung. Daher richte sich die Erbfolge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, denen zufolge das Erbe den Geschwistern zustehe.
Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Neffen den Hof zu (10 W 37/16). Der Hof sei mit einem Hofvermerk im Grundbuch eingetragen und beim Erbfall ein Hof gemäß der Höfeordnung gewesen. Er verfüge nicht nur über eine Hofstelle. Sein Wirtschaftswert habe auch den gesetzlichen Mindestbetrag von 5.000 Euro überschritten. Laut Höfeordnung sei ein Hof damit leistungsfähig, selbst wenn man ihn zu diesem Zeitpunkt nicht rentabel bewirtschaften konnte.
Der Neffe des Landwirts sei zum Hoferben berufen, weil er nach dem Willen des Verstorbenen den Hof bewirtschaften sollte. 2013 habe er dem Neffen den Hof für zehn Jahre verpachtet, da sei der Landwirt schon 86 Jahre alt gewesen. Also habe er sicher angenommen, dass der Pachtvertrag nicht vor seinem Tod enden würde. Das rechtfertige die Annahme, dass er dem Neffen den Hof auf Dauer überlassen wollte. Darüber hinaus verfüge der Neffe über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten: Immerhin habe er den landwirtschaftlichen Betrieb schon als Pächter erfolgreich geführt.