Wer nach dem Tod eines Elternteils Geld fordert, kann durch die Klausel seine Stellung als Erbe verlieren
Die Eltern von vier Kindern hatten ein so genanntes "Berliner Testament" verfasst, d.h. sie setzten sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des länger lebenden Partners sollten die Kinder das Vermögen zu gleichen Teilen erben.
Das Testament enthielt eine "Pflichtteilsstrafklausel", das bedeutet: Für den Fall, dass eines der Kinder nach dem Tod eines Elternteils vom anderen Elternteil den Pflichtteil fordern sollte, sollte dieses Kind auch nach dem Tod des länger lebenden Partners auf den Pflichtteil beschränkt bleiben.
Als die Mutter gestorben war, erhielt der Vater Post von einem Anwalt. Der erkundigte sich im Namen eines Kindes nach dem Wert des Nachlasses und forderte ein "Nachlassverzeichnis". Um den Pflichtteil berechnen zu können, müsse der Wert des elterlichen Hausgrundstücks von einem Sachverständigen begutachtet werden, erklärte der Anwalt.
Gegen eine einmalige Zahlung von 10.000 DM — die später auf das Erbe angerechnet werde — sei sein Mandant jedoch bereit, auf ein Sachverständigengutachten zu verzichten und den Pflichtteil nicht sofort zu beanspruchen.
Daraufhin zahlte der Vater 10.000 DM, sah den Sohn in der Folge aber nicht mehr als Erben an. Nach dem Tod des Vaters erhielt er nur den Pflichtteil. Erfolglos verlangte er von den Geschwistern seinen Anteil am Erbe: Die Pflichtteilsstrafklausel dürfe nicht angewendet werden, weil er nach dem Tod der Mutter den Pflichtteil letztlich doch nicht gefordert habe.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln muss sich der Sohn jedoch mit dem Pflichtteil begnügen (2 Wx 314/18). Die in der "Strafklausel" vorgesehene Sanktion werde nicht erst dann angewandt, wenn ein Kind versuche, den Anspruch auf seinen Pflichtteil gerichtlich durchzusetzen. Hier komme es auf die Perspektive des überlebenden Ehepartners an, betonte das OLG.
Mit der Pflichtteilsklausel wollten Eheleute sicherstellen, dass der Überlebende bis zu seinem Tod uneingeschränkt über den Nachlass verfügen könne und nicht durch Forderungen der Erben gestört werde. Genau diesen Effekt habe das Anwaltsschreiben gehabt: Darin wurde ernsthaft der Pflichtteil vom Vater gefordert — das habe der Anwalt jedenfalls für den Fall angekündigt, dass der Vater die 10.000 DM nicht zahlen würde. Objektiv betrachtet, habe das Kind damit den Vater genau der Belastung ausgesetzt, vor der ihn die Strafklausel schützen sollte.