Der Mitarbeiter eines Facility-Management-Unternehmens wollte im Hausanschlussraum eines Neubaus den Bauwasserzähler ablesen. Dabei stürzte er in einen Pumpenschacht und verletzte sich schwer. Offensichtlich war der Schacht nicht ausreichend gesichert. Vom Heizungsfachbetrieb, der die Pumpe eingebaut hatte, forderte der Verunglückte Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Der Installateur versicherte, er habe den Schacht ordnungsgemäß abgedeckt: Die Abdeckung sei wohl von anderen Handwerkern entfernt worden, die nach ihm im Hausanschlussraum gearbeitet hätten. Dafür hafte der Heizungsinstallateur nicht, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (13 U 1122/06).
Wie Zeugen bestätigten, habe der Installateur den Pumpenschacht mit einer Bohle zugedeckt. Das genüge vollauf, da der Hausanschlussraum im Prinzip abgeschlossen und nur für bauerfahrene Handwerker bzw. Arbeiter zugänglich gewesen sei. Wenn der Heizungsbauer seine Arbeiten (vorläufig) beendet habe, müsse er nicht dafür sorgen, dass andere Handwerker, die dort Folgearbeiten leisteten, anschließend den Schacht wieder abdeckten. Für deren Tun sei er nicht verantwortlich.