Eine Molkerei ließ 2014 beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Kombination aus Wort und Bild als Marke für Käse schützen: einen Ausschnitt aus einem Gemälde des niederländischen Künstlers Jan Vermeer ("Dienstmagd mit Milchkrug", allerdings in Schwarz-Weiß), versehen mit der Unterschrift "MilchMädchen".
Ein europäischer Lebensmittelkonzern, der ebenfalls Käse und Milchprodukte herstellt, forderte, den neuen Eintrag im Markenregister wieder zu löschen. Der Konzern ist seit Jahrzehnten Inhaber des Markennamens "MILCHMÄDCHEN" und hat zudem 2004 das gleiche Vermeer-Bild als internationale (Bild-)Marke schützen lassen: bunt mit gelbem Hintergrund — ohne das Wort Milchmädchen.
Das Markenamt lehnte den Einspruch ab. Es sah hier trotz identischer Waren keine Gefahr, dass Verbraucher die Marken verwechseln könnten: Zwar sei das Bildmotiv gleich, aber die grafische Gestaltung unterschiedlich. Außerdem enthalte die jüngere Marke das Wort "MilchMädchen".
Doch das Bundespatentgericht hob die Entscheidung der Behörde auf und ordnete an, die jüngere Marke zu löschen (28 W (pat) 553/16). Der Wortbestandteil der jüngeren Marke ("MilchMädchen") und die ältere Marke "MILCHMÄDCHEN" seien identisch. Das beinhalte zumindest klanglich eine Verwechslungsgefahr. Also beeinträchtige der neue Eintrag im Markenregister die älteren Markenrechte.
Daran ändere auch das Bild nichts, denn der weiße Schriftzug "MilchMädchen" setze sich farblich klar ab und falle deutlich ins Auge. Zudem vermittle das Bild dieselbe Vorstellung wie das Wort: Eine junge Frau gieße Milch aus einer Kanne in eine Schüssel. Insofern liege es für die Verbraucher nahe, bei diesem Bild an "Milchmädchen" zu denken.