Streit zweier Süßwarenhersteller: Verweist ein Rautenmuster auf der Bonbontüte auf bayerische Herkunft?
Die Verpackung von Bonbons beschäftigte jüngst die Justiz. Denn der bayerische Süßwarenhersteller Wiedenbauer warf einem Konkurrenten vor, seine Bonbontüten unrechtmäßig mit der bayerischen, also blau-weißen Raute und der Aufschrift "bayerische Bonbonlutschkultur" zu schmücken. Der Konkurrent hat zwar seinen Hauptsitz in München, lässt aber in Österreich produzieren. In der Nähe von Wien, um genau zu sein.
In einem zweiten Verfahren ging es um Verpackungen mit Rautenmustern in unterschiedlichen Farbkombinationen und einer bunten Banderole mit der Aufschrift "Bonbonlutschkultur". Auf der Bonbontüte prangte hier der Name "Alpenbauer" mit einer weißen Bergkette im stimmungsvollen Hintergrund. Auch darin sah die Firma Wiedenbauer irreführende Reklame mit bayerischer Herkunft: Da das Produkt tatsächlich bei Wien hergestellt werde, täusche das Etikett die Verbraucher.
Das Oberlandesgericht (OLG) München gab der Firma Recht (29 U 1088/17, 29 U 1034/17). Wenn ein Hersteller auf der Tüte mit "Bayerischer Bonbonlutschkultur" und Rauten-Design werbe, gehe der Verbraucher davon aus, dass das Produkt aus Bayern komme. Dass der Wettbewerber mit dieser Verpackung der Firma Wiedenbauer Kunden abspenstig gemacht habe, sei durchaus denkbar.
Der Aufdruck stelle unlautere Werbung dar und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Die Konkurrenz muss nun Auskunft über Umsätze und Lieferanten geben, damit Süßwarenhersteller Wiedenbauer seinen Anspruch auf Schadenersatz einschätzen kann.
Auch im zweiten Verfahren vor dem OLG setzte sich der Kläger durch. Die Vorinstanz, das Landgericht München I, war der Ansicht, dass das Rautenmuster auf der Tüte allein — bei der Bonbonsorte "Milch & Honig" in Gelb und Weiß gehalten — nicht ausreicht, um bei den Käufern den falschen Eindruck zu erwecken, dass die Bonbons aus Bayern stammen.
Dagegen wandte die Firma Wiedenbauer ein, Lebensmittel würden von den Verbrauchern mit den Orten ihrer Herstellung und deren geographischen Besonderheiten identifiziert. Und die Raute weise eindeutig auf das bayerische Wappen hin.
So sah es auch das OLG: Verbraucher könnten sich wegen des Designs falsche Vorstellungen von der Herkunft der Bonbons machen. Zudem heiße das Produkt "Alpenbauer". In Verbindung mit der Raute und der grafischen Darstellung einer Bergkette bestärke dieser Name den falschen Eindruck, es stamme aus den bayerischen Alpen.
Vergeblich pochte der Konkurrent darauf, dass "Alpenbauer" doch nur ein Phantasiename sei — er stand auf verlorenem Posten. Vielleicht hätte er besser darauf hinweisen sollen, dass der Wienerwald genau genommen in den Nordalpen liegt. Ob sich Wiener Bonbons von bayerischen Bonbons überhaupt unterscheiden, spielte in dem Prozess übrigens keine Rolle.