Das Desinfektionsmittel "AMOAIR" soll, um Viren zu bekämpfen, im Raum versprüht werden. Der Hersteller warb auf seiner Webseite so für das Produkt: "Damit sind 99,99% der schädlichen Bakterien und Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen entfernt".
Diese Werbeaussage wurde von einem Konkurrenten als irreführend kritisiert: Sie erwecke beim Verbraucher den falschen Eindruck, die versprochene Wirkung des Produkts stehe fest, sei wissenschaftlich abgesichert. Das treffe jedoch nicht zu. Das Landgericht München I verbot die Reklame (4 HK O 9484/20).
Bei Aussagen über die Wirkung von Produkten auf die Gesundheit sei ein strenger Maßstab anzulegen, so das Landgericht: Aussagen müssten richtig, eindeutig und klar sein. Und um gesundheitsbezogene Werbung gehe es hier: In Zeiten der Corona-Pandemie sei die Frage, ob und wie Coronaviren aus der Raumluft und von Oberflächen entfernt werden könnten, eine der brennendsten Fragen überhaupt und das weltweit.
Das Versprechen, das der Desinfektionsmittelhersteller auf seiner Webseite formuliere, könne er nicht im Mindesten einhalten. Einen wissenschaftlichen Beweis für die Wirkung des Produkts gebe es nicht. Mit den vorgelegten Unterlagen habe der Produzent von "AMOAIR" jedenfalls nicht belegen können, dass das Versprühen seines Desinfektionsmittels einen beträchtlichen Anteil Viren aus der Raumluft oder von Oberflächen entferne.