Ein Mediziner, passionierter Triathlet, trainierte mit seinem Rennrad im Bergischen Land. In Engelskirchen fuhr er an einem Auto vorbei, das gerade eingeparkt hatte. Der Autofahrer öffnete die Fahrertür, ohne nach hinten zu schauen. Der Sportler konnte nicht mehr ausweichen, prallte gegen die Autotür und verletzte sich schwer.
Von der Kfz-Versicherung des Autofahrers forderte er Schadenersatz: Er könne nun als Unfallchirurg einige kraftaufwendigere Operation nicht mehr durchführen und am Schwimmtraining für den Triathlon nicht mehr teilnehmen.
Der Autofahrer und seine Versicherung erklärten sich bereit, für 75 Prozent des Schadens aufzukommen. Ein Mitverschulden von 25 Prozent gehe aber auf das Konto des Rennradfahrers, meinten sie, weil er zu nah am Auto vorbeigefahren sei. Dass ein Autofahrer nach dem Einparken aussteigen wolle und die Tür öffnen werde, hätte ihm klar sein müssen.
Doch das Landgericht Köln konnte kein Mitverschulden des Verletzten erkennen: Es sprach ihm vollen Schadenersatz und obendrein 3.500 Euro Schmerzensgeld zu (5 O 372/20). Laut Straßenverkehrsordnung müssten sich Autofahrer beim Ein- und Aussteigen so verhalten, dass sie auf keinen Fall andere Verkehrsteilnehmer gefährdeten. Kollidiere ein Radfahrer mit einer beim Vorbeifahren geöffneten Fahrertür, spreche dies in der Regel für ein Verschulden des Autofahrers.
Ein Mitverschulden des Radfahrers sei jedenfalls dann auszuschließen, wenn er einen ausreichenden Sicherheitsabstand von 35 bis 50 cm zum parkenden Auto eingehalten habe. Laut Unfallgutachten sei es im konkreten Fall ein halber Meter gewesen. Der Abstand müsse mindestens so groß sein, dass der Autofahrer die Fahrertür geringfügig öffnen könne. Dafür genüge ein halber Meter. Radfahrer müssten dem Autofahrer nicht so viel Raum lassen, dass er die Fahrertür vollständig öffnen könne.
Auch aus der hohen Geschwindigkeit des Radfahrers sei kein Mitverschulden abzuleiten: Natürlich fahre ein Triathlet auf dem Rennrad deutlich schneller als ein durchschnittlicher Radfahrer. Das könne man einem Sportler nicht vorwerfen. Mit grober Unachtsamkeit von Autofahrern, die schlicht den Verkehr ignorierten, müssten Rennradfahrer nicht rechnen.