Die Verkehrsüberwachung auszutricksen, ist verboten und kostet Bußgeld: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." (§ 23 Abs. 1c Straßenverkehrsordnung (StVO))
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe steht fest: Das gilt auch dann, wenn sich ein Autofahrer die Blitzer-Warnapp auf dem Smartphone einer Beifahrerin oder eines Beifahrers zunutze macht (2 ORbs 35 Ss 9/23). Der betroffene Autofahrer war im Januar 2022 in der Stadt Heidelberg so schnell unterwegs, dass Polizeibeamte auf ihn aufmerksam wurden.
Sie stoppten den 64-Jährigen wegen überhöhter Geschwindigkeit und kontrollierten die Fahrzeugpapiere. Dabei fiel den Beamten auf, dass der Mann ein auf der Mittelkonsole abgelegtes Smartphone blitzschnell zur Seite schob. Auf dem Handy war eine so genannte "Blitzer-App" aktiv, die vor Geschwindigkeitsmessgeräten warnt.
Das Amtsgericht Heidelberg brummte dem Autofahrer deshalb 100 Euro Bußgeld auf: Als ihn die Polizisten kontrollierten, habe er bewusst das Handy weggeschoben. Das zeige deutlich: Er habe gewusst, dass auf dem Handy eine Blitzer-App installiert und am Laufen war. Vergeblich wehrte sich der Mann gegen die Geldbuße. 100 Euro muss er bezahlen, bestätigte das OLG.
Ein gemäß StVO verbotenes Verhalten liege nicht nur dann vor, wenn ein Autofahrer selbst eine App auf dem Handy aktiviert habe, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warne. Verboten sei es auch, eine Blitzer-App auf dem Mobiltelefon von Mitfahrern zu nutzen — sofern sich der Autofahrer der Warnfunktion der Blitzer-App bediene. Und das sei im konkreten Fall belegt.