Unter bestimmten Bedingungen zahlen Versicherungsnehmer für ihre Kaskoversicherung einen niedrigeren Beitrag, z.B. wenn sie eine Garage besitzen, wenn sie das Auto alleine nutzen etc. Auch eine Obergrenze für die Fahrleistung kann vereinbart werden — als Vielfahrer zahlt man eine höhere Prämie als ein Versicherter, der wenig fährt. Was passiert, wenn sich der Versicherungsnehmer an so eine Vereinbarung nicht hält?
Autofahrer A hatte der Kaskoversicherung zugesichert, er fahre maximal 15.000 Kilometer (km) im Jahr. Als das Unternehmen nach einem Verkehrsunfall den Schaden regulierte, fiel dem Sachbearbeiter auf, dass das Unfallauto mehr km auf dem Tacho hatte als vereinbart — die Jahresfahrleistung war überschritten. Daraufhin forderte die Versicherung von A 500 Euro Vertragsstrafe. Der Versicherungsnehmer ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen und zahlte nicht. Zu Recht, entschied das Landgericht Koblenz (16 S 2/21).
Grundsätzlich sei es allerdings berechtigt, wenn die Versicherung bei Verstößen gegen die vertraglichen Vereinbarungen Sanktionen verhänge, betonte das Landgericht. Das Unfallrisiko steige bekanntlich mit der Fahrleistung. Versicherungsnehmer müssten deshalb eine höhere Kilometerzahl melden: Ansonsten könnten sie nach Belieben eine zu niedrige Fahrleistung angeben, um möglichst wenig Versicherungsbeitrag zu zahlen. Wenn Versicherungsnehmer bestimmte Bedingungen vereinbarten, um Geld zu sparen, müssten sie auch eine Vertragsstrafe für einen Verstoß in Kauf nehmen.
Im konkreten Fall weiche jedoch die vertragliche Regelung von den "Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft" ab. Diese sähen zwar auch eine Vertragsstrafe vor, aber nur für einen vorsätzlichen Verstoß. Dagegen werde gemäß den Vertragsbedingungen von A schon bei einer nur fahrlässigen Nichtanzeige eine Sanktion von 500 Euro fällig und auch dann, wenn ein Versicherungsnehmer die Jahresfahrleistung nur geringfügig überschreite.
So gestaltet, benachteilige die Vertragsstrafe den Versicherungsnehmer unverhältnismäßig. Wer einen km mehr fahre als vertraglich festgelegt und das fahrlässig nicht melde, müsste 500 Euro zahlen - obwohl der Versicherungsbeitrag unter diesen Umständen nur um 0,01 Euro zu niedrig berechnet wäre. Da stehe die Sanktion in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum minimalen Vertragsverstoß des Versicherten. Diese Regelung sei daher unwirksam.