Was für ein herber Verlust - das Herumbrausen mit dem teuren Angeber-Auto im Landkreis Celle ist endgültig vorbei.
Das Oberlandesgericht Celle (2 Ss 46/22) hat eine Entscheidung des Landgerichts Hannover vom Dezember 2021 bestätigt: Weil der Verkehrssünder mit seinem Ferrari ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, hatte ihn das Landgericht nicht nur zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt — sondern zusätzlich den Sportwagen eingezogen.
Schon zum zweiten Mal war der Mann ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt worden. Den Führerschein war er losgeworden, weil er betrunken am Lenkrad gesessen hatte. Zudem war er mit dem Sportwagen einige Male zu schnell gefahren, auch einen Rotlichtverstoß hatte er bereits auf dem Kerbholz. Gegen die Sanktionen wehrte sich der Autofahrer erfolglos.
Angesichts des Sündenregisters des Angeklagten sei es keineswegs unverhältnismäßig, ihm den Wagen wegzunehmen, so das Oberlandesgericht. Zu Recht habe das Landgericht angenommen, dass auch in Zukunft mit weiteren Straftaten zu rechnen sei, wenn jemand Verkehrsregeln so beharrlich und konsequent ignoriere. Um weitere Delikte verhindern, werde der Angeklagte das Auto nicht zurückbekommen. Dass ohne den Ferrari seine "wirtschaftliche Existenz" auf dem Spiel stehe, wie der Angeklagte behaupte, sei nicht zu befürchten.