Die Kölner Beratungsstelle "Agisra" unterstützt Frauen mit Migrationshintergrund, die Opfer einer Zwangsheirat wurden. Als der gemeinnützige Verein eine Stelle für Sozialarbeiter ausschrieb, meldete sich ein männlicher Bewerber. Er wurde abgewiesen und verklagte "Agisra" auf Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Man habe ihn nicht eingestellt, weil er ein Mann sei.
Das treffe zu, erklärte das Arbeitsgericht Köln, stelle in diesem Sonderfall aber keine Diskriminierung dar (9 Ca 7687/07). Auch wenn man das AGG streng auslege, müsse man zugeben, dass sich Männer (natürlich auch Frauen) für manche Stellen einfach nicht eigneten.
Und so liege der Fall hier. "Agisra" berate Frauen in "sehr intimen und sensiblen Bereichen des Privatlebens" (so beschreibt die Beratungsstelle selbst ihre Aufgabe). Es sei nachvollziehbar, so das Gericht, dass die Betroffenen darüber nur mit Frauen sprechen möchten. Der abgewiesene Bewerber habe daher gegen "Agisra" keinen Anspruch auf Schadenersatz.